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Abweichende Halterschaft bedeutet zunächst, dass der Versicherungsnehmer und der Halter eines Fahrzeugs nicht identisch sind. Kein Grund für große Worte, mag man annehmen, aber wie so oft, liegt auch hier das Geheimnis im Kleingedruckten.
Eine abweichende Halterschaft liegt zum Beispiel vor, wenn Eltern die Versicherung für das Auto ihrer Kinder übernehmen, da für diese der eigene Versicherungsschutz zu hoch wäre. Das Bürgerliche Gesetzbuch unterscheidet zusätzlich zwischen Eigentum und Besitz, das bedeutet, dass der Nutzer des Fahrzeugs, also derjenige, der die tatsächliche Verfügungsgewalt über das Auto hat, als Halter gilt, der Versicherungsnehmer gilt hingegen als Eigentümer. Die Straßenverkehrsordnung sieht allerdings denjenigen als Halter, der als solcher eingetragen ist, in dem Fall also die Eltern des Fahrers.
Viele Menschen verschweigen ihrer Kfz Versicherung die abweichende Halterschaft schlicht. Denn so können die Vorteile des günstigeren Versicherungsschutzes wegen eines hohen Schadensfreiheitsrabattes in Anspruch genommen werden, ohne die Nachteile in Kauf nehmen zu müssen. Das ist zwar nicht direkt verboten, aber auch nicht im Sinne des Erfinders. Denn für die Versicherungsunternehmen ist abweichende Halterschaft im Allgemeinen unerwünscht, denn im Schadensfall haftet der Halter neben dem Versicherungsnehmer. In der Praxis erhöhen die Versicherer für eine abweichende Halterschaft die Beiträge oder lassen in diesem Fall gar nicht zu, dass das betreffende Kraftfahrzeug bei ihnen versichert wird. Gängige Ausnahmen gelten für Verwandte und Ehepaare, meist auch Lebensgefährten ohne Trauschein. Für diese ist eine abweichende Halterschaft von den Versicherungen vorgesehen oder wird billigend in Kauf genommen. Um die Nutzung eines hohen Schadensfreiheitsrabattes eines Verwandten zu ermöglichen, gibt es bekanntermaßen einschlägige Regelungen der Versicherer, die es erlauben, unter bestimmten Voraussetzungen den Rabatt eines Verwandten zu übernehmen. Es ist also durchaus nicht notwendig eine abweichende Halterschaft zu verschweigen.
Wichtig und ratsam ist es in jedem Fall, mit dem Versicherer zu reden um, auch wenn es um abweichende Halterschaft geht, für alle die beste und auch im Schadensfalle sicherste Lösung zu finden.
