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Die elektronische Versicherungsbestätigung ist eine Bezeichnung für das zum 1. März 2008 gestartete elektronische Versicherungsbestätigungsverfahren, welches auch mit eVB abgekürzt wird. Dieses löst die verwendete Deckungskarte ab, welche auch unter den Bezeichnungen Doppelkarte oder Versicherungsbestätigungskarte bekannt sind. Es soll die Prozesse in den Behörden beispielsweise bei An- und Abmeldung von Kraftfahrzeugen optimieren und für eine schnellere Fallbearbeitung sorgen.
Genauso wie die alte Doppelkarte dient die elektronische Versicherungsbestätigung dem Zweck, dass die Versicherung der Zulassungsstelle mitteilt, einen Versicherungsvertrag für das betreffende Kraftfahrzeug mit dem Versicherungsnehmer abzuschließen. Zudem dient dieses Verfahren dem Nachweis des Versicherungsschutzes, welches in Deutschland ganz allgemein im Zusammenhang mit dem An- und Ummeldungen von Kraftfahrzeugen in vielen Fällen notwendig ist. So wird diese Absichtserklärung zum Beispiel bei der Neuzulassung, Ummeldung oder Wiederzulassung eines Kfz sowie beim Fahrzeug-, oder Halterwechsel benötigt.
Das neue elektronische Verfahren arbeitet mit einer Versicherungsbestätigungsnummer, die vereinfacht auch „VB-Nummer“ genannt wird. Diese VB-Nummer wird für eine elektronische Versicherungsbestätigung vom Versicherer elektronisch an die Zulassungsstelle übermittelt. Diese Absichtserklärung sorgt in der Regel für eine kurzfristige vorläufige Deckung im Rahmen der Kfz Haftpflichtversicherung. Durch das Verfahren werden die Behördengänge, für die früher eine Doppelkarte und heute die elektronische Versicherungsbestätigung notwendig sind, vereinfacht. Die elektronische Versicherungsbestätigung macht den Behördengang dabei nicht nur einfacher für den Versicherungsnehmer, auch die Behörde wird in aller Regel durch die moderne Lösung für die Versicherungsbestätigung entlastet. So sollen beispielsweise durch die elektronische Versicherungsbestätigung auch für den Versicherungsnehmer in der Zulassungsstelle kürzere Wartezeiten realisiert werden können.
Hierbei erhält der Versicherungsnehmer von seiner Versicherung die so genannte VB-Nummer, einen alphanummerischen Code. Eine Kombination also, die aus Zahlen und Buchstaben bestehen kann. Mit Hilfe dieses Codes kann die Behörde – üblicherweise die Zulassungsstelle dann – bei einem Dienstleister, der die Nummern und Daten verwaltet, aus einer zentralen Datenbank die zu dem Code gehörigen Datensätze abrufen. Die Umsetzung des neuen Versicherungsbestätigungsverfahrens sollte dabei in der Regel bis 2010 bei allen deutschen Zulassungsstellen abgeschlossen sein. In der Übergangszeit wird die Doppelkarte parallel weiterverwendet. Auf dieser findet sich neben den bisherigen Daten ebenfalls die eVB-Nummer.
