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Bei der Insassenunfallversicherung handelt es sich nicht um eine selbständige Unfallversicherung, sondern um einen Zusatz zur bereits vorhandenen Kfz Versicherung. Die eigene Kfz Versicherung kann demnach um die Insassenunfallversicherung erweitert werden.
Die Insassenunfallversicherung sichert alle Unfälle und Schäden ab, die in Zusammenhang mit einem Kraftfahrzeug entstehen. Das heißt, versichert ist man beim Lenken, Benutzen, Behandeln, Be- und Entladen und beim Abstellen eines Kraftfahrzeugs. Auch das Ein- und Aussteigen ist mitversichert. Der Versicherungsschutz gilt nur für berechtigte Insassen. Personen, die das Auto stehlen und während des Diebstahls zu Schaden kommen, sind vom Versicherungsschutz ausgenommen. Eingeschlossen in die Insassenunfallversicherung werden zumeist der Tod oder die Invalidität einer Person. Kommt es zum Schadensfall, wird in der Regel die Versicherungssumme ausbezahlt. Unerheblich ist dabei die Verschuldensfrage, denn bei der Insassenunfallversicherung handelt es sich um eine reine Summenversicherung. Je nach Anbieter kann die Insassenunfallversicherung um ein Tagegeld oder Krankenhaustagegeld erweitert werden. Bei der Insassenunfallversicherung gibt es zwei verschiedene Versicherungsmöglichkeiten. Zum einen gibt es das Pauschalsystem, bei dem alle Insassen des Fahrzeugs gleich versichert sind. Zum anderen kennt man hier das Platzsystem, bei dem nur Personen auf bestimmten Plätzen des Kraftfahrzeugs versichert sind. Individuelle Regelungen sind hier vorgesehen und unterscheiden sich von Anbieter zu Anbieter.
Die Insassenunfallversicherung ist vor allem für Menschen mit einem hohen Sicherheitsbedürfnis empfehlenswert. Allerdings überschneidet sich die Insassenunfallversicherung in der Regel mit anderen Versicherungen wie der privaten Unfallversicherung und der Kfz Versicherung. Die Insassenunfallversicherung kommt nur für Schäden auf, die im Zusammenhang mit einem Autounfall stehen.
Die Insassenunfallversicherung deckt in der Regel keine Schäden ab, die vorsätzlich herbeigeführt wurden oder beim Begehen einer Straftat entstanden sind. Auch für Unfälle und Schäden, die aufgrund einer Epilepsie, eines Schlaganfalls, von Alkoholmissbrauch oder während eines Selbstmordversuchs verursacht wurden, besteht zumeist kein Anspruch auf eine Versicherungsleistung.
Es ist ratsam einen entstandenen Schaden dem Versicherer möglichst frühzeitig zu melden, um den Anspruch auf die Versicherungsleistung nicht zu verlieren. Hier wird vertraglich häufig eine Frist von 48 Stunden gesetzt innerhalb derer ein Schadensfall der Versicherung zu melden ist.
