KFZ Haftpflicht
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KFZ Haftpflicht

Der Halter eines jeden zulassungspflichtigen Fahrzeuges ist in Deutschland laut §7 Straßenverkehrsgesetz gesetzlich dazu verpflichtet, eine sogenannte KFZ Haftpflichtversicherung abzuschließen. Durch diese Versicherung sollen im Schadensfall (z.B. einem Verkehrsunfall) diejenigen Kosten abgedeckt werden, die gegenüber einem Dritten als Schadenersatz zu leisten sind. Dabei können die Kosten für Personenschäden (Heilungskosten bzw. Renten), Sachschäden (Reparaturen an anderen Fahrzeugen, Gebäuden etc.), Vermögensschäden und immaterielle Schäden (Schmerzensgeld) geltend gemacht werden. Grundsätzlich ist zwar der Fahrer eines Autos für die von ihm verursachten Schäden verantwortlich, da es jedoch einfacher ist die zugelassenen Fahrzeuge zu versichern, als alle Fahrer zu erfassen, hat sich der Gesetzgeber dafür entschieden die Fahrzeughalter in die Versicherungspflicht zu nehmen.

Faktoren zur Berechnung der KFZ Haftpflichtversicherung

KFZ Haftpflicht AutoversicherungDie Beitragshöhe der KFZ Haftpflicht wird vom Versicherungsunternehmen frei festgelegt, weshalb es hier zu substantiellen Unterschieden kommen kann; sie ist im Allgemeinen aber von einigen wenigen Faktoren abhängig. Zu diesen Faktoren gehören die Typklasse des Fahrzeuges und die Regionalklasse des Ortes der Zulassung. Ein wichtiges Merkmal für die Festlegung der Typklasse ist die Motorleistung des Fahrzeuges, weshalb generell gilt, dass für leistungsstärkere Fahrzeuge auch ein höherer Versicherungsbeitrag angesetzt wird. Die Regionalklasse berücksichtigt die statistische Schadenshäufigkeit am Ort der Zulassung, wobei hier ländliche Bereiche mit wenig Verkehr gegenüber Städten begünstigt werden. Andere Faktoren, die sich auf die Beitragshöhe der KFZ Haftpflichtversicherung auswirken können, sind das Alter und der Beruf des Versicherungsnehmers, die jährliche Fahrleistung, das Alter des Fahrzeuges bei der Zulassung etc. Der auf diese Weise errechnete Beitrag kann sich verringern, wenn der Vertrag über Jahre ohne Schaden läuft bzw. erhöhen, wenn aufgrund eines Schadens eine Versicherungsleistung in Anspruch genommen werden musste (Bonus-Malus-System).

Gesetzlich vorgeschriebene Deckungssummen der KFZ Haftpflichtversicherung

Die gesetzlich vorgeschriebene Mindestdeckungssumme einer KFZ Haftpflichtversicherung liegt in Deutschland bei 7,5 Millionen Euro für Personenschäden und bei 1 Million Euro für Sachschäden. Für Vermögensschäden sind 50.000 Euro vorgesehen. Die tatsächlich zwischen Fahrzeughalter und Versicherungsgesellschaft vereinbarten Deckungssummen liegen meist wesentlich über diesen Beträgen. In diesem Punkt zeigt ein Vergleich der deutschen KFZ Haftpflicht mit anderen (europäischen) Ländern eine Abweichung auf, denn die Deckungssummen einer KFZ Haftpflicht Versicherung können im Ausland weit unter den genannten Summen liegen. Wenn Sie im Ausland mit einem Mietwagen unterwegs sind, kann es deshalb wichtig sein eine Zusatzversicherung abzuschließen, da im Schadensfall und bei Überschreitung der Mindestdeckungssumme der Fahrer für den Differenzbetrag haftbar wird.



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