Teilkasko
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Teilkasko

Mit dem Begriff Teilkasko wird eine Fahrzeugversicherung bezeichnet, welche in ihrer Versicherungsleistung für Schäden am eigenen Fahrzeug aufkommt und somit eine Ergänzung und weiteren Versicherungsschutz zusätzlich zur gesetzlich vorgeschriebenen KFZ Haftpflichtversicherung darstellt.

Die Teilkasko Versicherung ist neben der Vollkasko Versicherung eine Form der Fahrzeugversicherung, die auch Kaskoversicherung genannt wird. Obwohl der Begriff der Kaskoversicherung aus dem Spanischen (casco - Schiffsrumpf) stammt und sich auf die Tradition der Schiffsversicherung gegen Gefahren und Schäden bezieht, wird er in der Schweiz, in Österreich und Deutschland gleichermaßen für die Versicherung gegen mögliche Schäden am eigenen Fahrzeug verwendet. Anders wie die KFZ Haftpflichtversicherung erfolgt der Abschluss einer Kaskoversicherung freiwillig. Ebenso die Wahl, ob Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung bleibt jedem Fahrzeugbesitzer und Versicherungsnehmer selbst überlassen.

Was versichert die Teilkaskoversicherung?

Raub, Diebstahl, Brand und Explosion, Unwetterschäden, Schädigungen des Fahrzeuges durch Naturgewalten, Glasbruchschäden, Schmorschäden, Marderbiss sowie Unfälle mit Tieren sind durch eine Teilkasko-Versicherung abgedeckt. Jedoch ist je nach Versicherungsanbieter für Unwetterschäden ein Nachweis für die bestandene Wetterlage mithilfe eines Wetteramtes zu erbringen. Ebenfalls werden bei Marderbiss-Schäden oftmals keine Folgeschäden mitversichert. Desweiteren sind Unfälle mit Tieren zumeist auf Unfälle mit Haarwild (sowie teilweise mit Kühen, Ziegen, Pferden und Schafen) begrenzt. Da sich die Definition von Haarwild allerdings in Deutschland auf das Bundesjagdgesetz bezieht, sind Schäden durch „nicht-deutsches Wild“, wie Elche oder Rentiere, meist nicht versichert. Es gibt jedoch noch einige Versicherer, die „alle Tiere“ in ihrem Vertrag vermerkt haben und somit grundsätzlichen Versicherungsschutz bei Tierunfällen bieten. Als Schmorschäden werden Schädigungen der Automobilelektronik und –verkabelung bezeichnet, die durch einen Kurzschluss verursacht wurden.

Was wird nicht von der Teilkasko versichert?

Im Gegensatz zur Vollkasko Versicherung bietet die Teilkasko Versicherung keinen Versicherungsschutz bei nicht selbstverschuldeten oder selbstverschuldeten Unfallschäden sowie Vandalismus am eigenen Fahrzeug. Bei den Versicherungsbeiträgen einer Teilkasko Versicherung handelt es sich meistens um Jahresbeiträge, welche u.a. durch die Einstufung von Fahrzeugen in die sogenannten Typenklassen, die durchschnittlich gefahrenen Jahreskilometer, Fahrzeug- und jüngstes Fahreralter festgelegt werden. Wie auch bei vielen anderen Schadensfallversicherungen bewirken die vorsätzliche Herbeiführung von Schäden sowie grobe Fahrlässigkeit den Ausschluss von Versicherungsleistungen sowohl seitens einer Teilkasko- als auch einer Vollkasko Versicherung.


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