Verkehrsrechtsschutz
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Verkehrsrechtsschutz

Der Verkehrsrechtsschutz zählt zu den Rechtsschutzversicherungen. Diese Art der Rechtsschutzversicherung bietet dabei in zahlreichen Fällen rund um das Auto und Verkehr Rechtsschutz. Die genaue Ausprägung des Rechtsschutzes, den die Versicherung zum Verkehrsrechtsschutz bietet, hängt dabei von dem jeweilig vereinbarten Versicherungsschutz ab.

Im Allgemeinen gibt es drei verschiedene Varianten beim Verkehrsrechtsschutz.

  • die Fahrzeugversicherung - bietet für ein bestimmtes Fahrzeug den Rechtsschutz
  • die Familienrechtsschutzversicherung – bietet dem Versicherungsnehmer und seinen direkten Familienmitgliedern einen Verkehrsrechtsschutz
  • der Fahrerrechtsschutz, welche dem Versicherungsnehmer alleinig einen Verkehrsrechtsschutz bietet
  • Alle Angebote werden häufig von den Versichern mit einer Selbstbeteiligung angeboten, es gibt jedoch gelegentlich auch Angebote ohne Selbstbeteiligung. Leistungsunterschiede in dem Verkehrsrechtsschutz gibt es in der Regel zwischen den Rechts- und Streitfällen, die von der Versicherung gedeckt werden. Darüber hinaus gibt es insbesondere im Bereich der Familienrechtsschutzversicherung unterschiedliche Praktiken der Versicherungen in Bezug auf den Umgang mit volljährigen und noch nicht berufstätigen Kindern.

    Was ist mit dem Verkehrsrechtsschutz versichert?

    Bei der Fahrzeugversicherung gilt der Schutz für ein – in der Regel - vertraglich festgelegtes Fahrzeug. Dadurch verfügt der jeweilige Fahrer, der mit dem Fahrzeug aktuell unterwegs ist, über den abgeschlossenen Verkehrsrechtsschutz. Beim Fahrerrechtsschutz erstreckt sich der Schutz des Verkehrsrechtsschutzes auf den Begünstigten aus dem Versicherungsvertrag. Dieser muss dann in aller Regel bei dieser Vertragsart nicht mit dem eigenen Auto unterwegs sein, um den Schutz aus der Verkehrsrechtsschutzversicherung zu genießen.

    Die Fahrzeugversicherung gilt als praktisch für Vielfahrer, die auch gelegentlich fremde Fahrzeuge – zum Beispiel einen Dienstwagen – fahren und somit auch, wenn das Fremdfahrzeug über keinen Verkehrsrechtsschutz verfügt, einen eigenen vorweisen können. Für Familien bieten viele Versicherer eine Familienrechtsschutzversicherung an, die für die ganze Familie – welche für den Schutz häufig in häuslicher Gemeinschaft leben müssen – einen Verkehrsrechtsschutz bietet. Es kann dabei sogar möglich sein, dass der Versicherer auch für volljährige und nicht berufstätige Kinder eintritt, wenn diese mit einem eigenen Wagen unterwegs sind.

    Weitere Informationen sowie Fachbegriffe rundum das Thema Auto und KFZ Versicherung finden Sie hier.

    abweichende Halterschaft

    Bagatellschaden

    Billigungsklausel

    GAP Deckung

    Glasschaden

    Einzelfahrerrabatt Autoversicherung

    Einzelfahrerrabatt KFZ Versicherung

    elektronische Versicherungsbestätigung

    Fahrzeughalter

    Fahrzeugschein

    Folgeprämienverzug

    Hauptuntersuchung

    Insassenunfallversicherung

    Kurzkennzeichen

    Marderbiss

    Nachhaftung

    Obligenheiten

    Postident Verfahren

    Regionalklasse

    Schadensfreiheitsklasse

    Schadensfreiheitsklasse, Typklasse, Regionalklasse

    Schadenrückkauf

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