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Vollkasko

Eine KFZ Vollkasko Versicherung ist eine freiwillige Erweiterung der vom Gesetzgeber vorgeschriebenen KFZ Haftpflichtversicherung für zulassungspflichtige Fahrzeuge. Schon die Teilkaskoversicherung bietet mehr Schutz als die Haftpflichtversicherung, bei der Vollkasko Versicherung ist dieser Schutz noch weiter ausgedehnt; es werden aber grundsätzlich, ebenso wie bei einer Teilkaskoversicherung, nur Schäden am eigenen Fahrzeug abgedeckt. Schäden von Dritten werden durch die KFZ Haftpflichtversicherung abgedeckt.

Was versichert die KFZ Vollkasko?

Der Versicherungsschutz der Vollkaskoversicherung kommt einerseits in allen Fällen zum Tragen, in denen auch eine Teilkaskoversicherung Schutz bietet. Konkret sind das in der Regel Brände, Explosionen, Raub, Diebstahl, unmittelbare Sturm- und Hagelschäden, Blitzschläge, Überschwemmungen, Glasbruchschäden und elektrische Schäden (Kurzschlüsse, Fehler in der Verkabelung). Bei Unfällen mit Tieren hängt es von der konkreten Police ab, wovor man geschützt ist. Je nach Versicherungsunternehmen sind ausschließlich Unfälle mit Haarwild abgedeckt, man kann aber auch gegen Unfälle mit Kühen, Pferden, Schafen oder sogar allen Tieren versichert sein. Zusätzlich deckt die Vollkasko Versicherung Unfallschäden am eigenen Fahrzeug und Schäden durch Vandalismus (Beschädigung durch Dritte) ab. Unfallschäden am eigenen Fahrzeug werden bei abgeschlossener Vollkasko Versicherung auch dann von der Versicherung abgedeckt, wenn der Unfall selbstverschuldet ist. Nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Fahrzeughalters bzw. des Fahrers kann das Versicherungsunternehmen die Zahlung verweigern.

Berechnungsgrundlagen der KFZ Vollkasko

Die Beitragshöhe einer Vollkasko Versicherung richtet sich, ganz ähnlich wie bei der KFZ Haftpflichtversicherung danach, welcher Typenklasse und welcher Regionalklasse das versicherte Fahrzeug angehört. Die tatsächliche Höhe der Prämie errechnet sich unter Berücksichtigung des Schadensfreirabatts, der mit der Anzahl der Jahre steigt, in welchen kein Schaden zu verzeichnen war. Bei geringen Schäden lohnt es sich deshalb, darauf zu verzichten, eine Versicherungsleistung in Anspruch zu nehmen, da so eine Rückstufung des Schadensfreirabatts verhindert wird. Vereinbart man bei Vertragsabschluss eine Selbstbeteiligung bis zu einer bestimmten Schadenssumme, so wirkt sich das ebenfalls verringernd auf die Höhe der Prämie aus.

Der Versicherungsnehmer ist dazu verpflichtet sein Fahrzeug gesetztes konform zu verwenden, einen unberechtigten Gebrauch zu verhindern und das Fahrzeug nur bei aufrechter Fahrerlaubnis in Betrieb zu nehmen. Im Schadensfall muss der Versicherungsnehmer den Schaden innerhalb einer Frist bei der Versicherungsgesellschaft anzeigen und bei der Aufklärung des Unfallhergangs mitwirken. Außerdem besteht die Pflicht den Schaden nach Möglichkeit zu mindern, also nach einem Schaden alles zu tun, was eine weitere Beschädigung des Fahrzeugs verhindern kann.


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