Zahlt die Hundehalterhaftplicht bei Schäden durch den versicherten Hund am Auto?
kfzversicherungvergleich.net

Autoversicherung
im Vergleich

Online Abschluss möglich

Kostenlos und unverbindlich

Autoversicherung Vergleich

Zahlt die Hundehalterhaftplicht bei Schäden durch den versicherten Hund am Auto?

Vielleicht war man schon selbst einmal in der Situation, der eigene Hund oder ein Hund der Nachbarn beschädigt fremdes Eigentum. So etwas ist schnell passiert, man stelle sich allein die Vorfreude des betreffenden Hundes auf die im Fahrzeug sitzende Person vor - schnell ist der Hund an der Fahrer- oder Beifahrertür hoch gesprungen und beschädigt damit mit seinen Pfoten den Lack des Fahrzeuges. Wer zahlt nun den entstandenen Schaden? Wie kann man sich vor solchen unangenehmen Situationen schützen? Welche Schäden werden durch einen Hund verursacht? Zahlt dann die abgeschlossene TIerversicherung?

Schadensbilder

Schäden, welche durch einen Hund am Auto entstehen können, sind sehr vielfältig. So sind verschiedene Szenarien denkbar, zum einen kann ein fremder Vierbeiner am eigenen Fahrzeug hochspringen und so dem empfindlichen Lack verkratzen. Andererseits wäre es denkbar, dass ein fremder Hund ins eigene Fahrzeug springt und so Schäden am Interieur des Fahrzeuges verursacht.

Zum anderen kann natürlich auch der eigene Hund an fremden Fahrzeugen Schäden verursachen. Das geht recht schnell, schon der Karabiner einer Stoff - oder Flexileine bei eng geparkten Fahrzeugen kann unschöne Kratzer im Lack erzeugen.

Natürlich sind nicht nur kleine Bagatellschäden durch die Pfoten eines Hundes oder dessen Leine denkbar. Man stelle sich folgendes Szenario vor: Ein Hund entreißt sich aus seinem gesicherten Halsband, da er einer Katze hinterherjagt und läuft auf eine viel befahrene Straße. Die dort fahrenden Fahrzeuge müssen deshalb ausweichen oder sehr stark bremsen und ein Unfall passiert - wer zahlt nun für den entstandenen Schaden? Da der Besitzer Sorge für die von ihm angeschafften Haustiere zu tragen hat, ist dieser auch direkt für die daraus eventuell entstehenden Schäden verantwortlich.

Die Hundehalterhaftpflicht

Um das Risiko eines eventuellen Unfalls abwälzen zu können, empfiehlt sich für jeden Hundehalter der Abschluss einer Hundehalterhaftpflicht. Die Notwendigkeit dafür resultiert besonders aus dem Paragraphen des Bürgerlichen Gesetzbuches:

Laut § 833 BGB ist folgendes geregelt: "Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen."

Dies bedeutet im Umkehrschluss, dass alle Schäden, welche durch einen Hund an einem Fahrzeug, einer Sache, vom Hundehalter ersetzt werden müssen. Des Weiteren ist zu beachten, dass alle damit verbundenen Personenschäden, Arbeitsausfälle, Krankenkosten durch den Hundehalter zu ersetzen sind. Es ist klar ersichtlich, dass entsprechende Schäden schnell Millionenhöhe erreichen können und damit zu einer ernsten finanziellen Bedrohung des Hundehalters werden. So kann sich eine Tierversicherung schnell lohnen.

Es wird daher jedem Hundehalter empfohlen (in einigen Bundesländern, wie z.B. Thüringen oder Brandenburg ist es bereits verpflichtend) eine entsprechende Hundehaftfpflicht abzuschließen. Hierbei gibt es große Unterschiede hinsichtlich der Anbieter und der einzelnen Tarifbausteine innerhalb der Anbieter.

Es sollte zunächst geprüft werden, ob die gewünschte Hundehaftpflicht eine Selbstbeteiligung fordert, welche im Schadensfalle zu zahlen ist. Sollte dies der Fall sein, müssen kleinere Schäden, wie z.B. die Reinigung einer durch einen Hund beschmutzten Jacke vom Hundehalter selbst gezahlt werden. Man sollte von deshalb genau prüfen, ob eine Selbstbeteiligung sinnvoll ist.

Des Weiteren sollte die Allgemeinen Versicherungsbestimmungen der Hundehalterhaftpflicht genau überprüft werden, so sind nicht automatisch alle durch den Hund verursachten Schäden mitversichert. Die Anbieter bieten hier verschiedene Wahltarife an, welche sich im Preis und Umfang der Versicherung unterscheiden. So kann das Führen des Hundes ohne Leine, das Führen des Hundes durch eine dritte Person oder auch die Teilnahme an Hundewettbewerben oder das Besuchen einer Hundeschau versichert werden. Die Höhe der Selbstbeteilgung sollte hierbei möglichst niedrig liegen.

Besonders für Mieter einer Wohnung ist der Abschluss einer Mietsachschädenversicherung sinnvoll, falls der Hund die eigenen vier Wände einmal beschädigen sollte. Die Versicherungshöhe ist hierbei unterschiedlich und schwankt zwischen einer vierteil und einer ganzen Million. Wichtig auch hier - Selbstbeteiligung prüfen!

Da ein Hund laut Rechtsprechung als "Sache" angesehen wird, sind entsprechend auch durch eine Beisserei entstehende Schäden mitversichert. Die Behandlungskosten können hier, gerade bei schweren Verletzungen, leicht in die zehntausende gehen und sollten daher vernünftig abgesichert werden.

Falls der gewünschte Anbieter eine Forderungsausfalldeckung anbietet, sind sie auf der sicheren Seite, da nicht geleistete Zahlungen des Unfallgegners (keine Versicherung, etc.) erst einmal von der eigenen Versicherung gedeckt werden, dies ist insbesondere bei Behandlungen in der Tierklinik von Vorteil.

Die Versicherungsprämie, welche für den Abschluss einer Hundehalterhaftpflicht entrichtet werden muss, reicht von knapp 40,- im Jahr bis über 200,- im Jahr, die Beiträge schwanken zwischen den einzelnen Anbietern stark. Hierbei ist es wichtig zu prüfen, welche Leistungen enthalten sind und wie lange das Versicherungsverhältnis andauert. Viele Versicherungen nehmen Abstufungen nach versicherter Schadenshöhe und Selbstbeteiligung vor.

Gefährliche Hunde

Die Versicherungssituation der Tierversicherung für als gefährlich geltende Hund sieht ein wenig anders aus. Hier sollte zunächst überprüft werden, ob die gewünschte Versicherungsgesellschaft überhaupt diese Rasse versichern möchte. Des Weiteren muss man sich auf einen kräftigen Aufschlag der Versicherungsprämie einstellen, da die Tarife für gefährliche Hunde weitaus teurer sind. Oft liegen eine hohe Selbstbeteiligung vor.

In mehreren Bundesländern ist der Abschluss einer Hundehalterhaftplicht als Tierversicherung für gefährliche Hunde als Pflicht eingestuft. Einige Versicherungsagenturen unterscheiden nicht zwischen gefährlichen und ungefährlichen Hunden und behandeln alle Vierbeiner gleich

Ob der eigene Hund (Reinrassig oder Mischling) als gefährlicher Hund eingestuft wird, entscheidet die örtliche Gemeine / Stadt. Sollte der Hund als potenziell gefährlich gelten, sind weitaus höhere Steuerbeträge zu entrichten.

Schäden am Fahrzeug

Sollte ein Unfall passiert sein, in dessen ein Hunde verwickelt wir, ist es zunächst von Vorteil den Hund genau zu beschreiben (falls dieser wegläuft), um später gezielt nach dem Halter suchen zu können. Sollten Beifahrer am Unfall beteiligt sein, ist es wichtig, dessen Zeugenbericht aufzuzeichnen. Wichtig ist eine genaue Beschreibung des Unfallhergangs, gerade wenn man als Halter eines Fahrzeuges durch einen Hund eine Kollision vermeiden wollte und danach Sachschäden (Beschädigen anderer Fahrzeuge, Beschädigen von Häusern) verursacht hat.

Es bietet sich hierfür das Tool der Unfallskizze von kfzversicherungsvergleich.net an, da die Unfallskizze mehrere Vorteile bietet. Einerseits dient die Unfallskizze als wichtiger Bestandteil des Unfallberichts (z.B. EU-Unfallbericht), da sie den Unfallhergang detailliert wiedergibt. Einen weiteren Vorteil ist die einheitliche Abgabe einer Skizze bei allen am Unfall beteiligten Parteien und Versicherungen. Es gilt hierbei jedoch darauf zu achten, dass alle Angaben wahrheitsgemäß getätigt werden, um den Versicherungsschutz nicht zu gefährden. Mit der Nutzung einer Unfallskizze stellt man entsprechend einen wertvollen Beweis dar, welcher für alle beteiligten ein transparentes Werkzeug zur Widergabe von Unfallhergängen dient. Hier kann man genau erkennen, wer den Unfall verursacht hat und dies entsprechend darstellen.

Der Schadensfall

Falls doch einmal etwas passieren sollte und der eigene Hund / ein fremder Vierbeiner einen Schaden am Fahrzeug verursacht, ist der Ärger natürlich erst einmal groß. Hier gilt es zunächst Ruhe zu bewahren und mit dem Hundehalter zu klären, bei welcher Hundehaftpflicht er versichert ist.

Der Schaden ist dann bei der Hundehalterhaftpflicht zu melden, hierbei werden die am Schaden beteiligten einen Fragebogen erhalten, welcher auffordert den genauen Hergang des Unfalls zu schildern. Hierbei ist darauf zu achten, wahrheitsgemäße Angaben zu machen, um den Versicherungsschutz der Tierversicherung nicht zu gefährden. Sollte der Hundehalter keine Hundehaftpflicht haben, sieht es etwas anders aus, hier ist der Schaden, welcher durch den Vierbeiner verursacht wurde aus einer Tasche des Hundehalters zu begleichen. Sollte es hierbei Probleme geben, ist es eventuell ratsam, einen Rechtsrat bei einem Rechtsanwalt einzuholen, da solche Schäden ins Privatrecht fallen, d.h. sollte man eine Rechtsschutzversicherung besitzen, welche speziell das Privatrecht abdeckt ist diese dann in Anspruch zu nehmen. Hierbei ist es wichtig, sich erst telefonisch oder schriftlich bei seiner Rechtsschutzversicherung zu melden, um die Übernahme des Falles abzuklären. Etwaige Selbstbeteiligung kann dadurch eventuell eingespart werden (siehe Versicherungsbedingungen der Versicherung).

Sollte der Unfallhergang geschildert sein und bei der Versicherung liegen (wichtig - Unfallskizze verwenden!), prüft die Hundehalterhaftpflicht, ob eine Kostenübernahme des entstandenen Schadens möglich ist. Sollten Zweifel am geschehenen Unfallhergang bestehen (wer hat den Unfall verursacht? etc.), wird eventuell ein Gutachter beauftragt, welcher die Schäden am Fahrzeug genau unter die Lupe nimmt, um einen eventuellen Versicherungsbetrug auszuschließen. Liegt dann die Kostenübernahme durch die Hundehaftpflicht vor, kann der der Schaden des Unfallopfers in einer Werkstatt seiner Wahl repariert werden, dazu ist natürlich vor der Reparatur ein entsprechendes Angebot bei der Hundehaftpflicht einzureichen.

Ähnlich verhält es sich bei Schäden innerhalb von Hunden, d.h. z.B. bei einer Beisserei. Hierbei kann natürlich sofort ein zuständiger Tierarzt aufgesucht werden, welcher etwaige Wunden behandelt. Die Rechnungen darüber sollten gut aufbewahrt werden, um sie später bei der gegnerischen Hundehaftpflicht einreichen zu können.

Die Tierversicherung wird, gerade bei Beisserein zwischen zwei Hunden kritisch prüfen, ob ein Verschulden des Hundehalters vorliegt. Dafür wird die Hundehalterhaftpflicht überprüfen, ob der Hunde angeleint war (ist dies mitversichert? In den Versicherungsbedingungen prüfen!) oder ob der Vierbeiner durch eine dritte Person geführt werden darf.

Auch hier gilt es wahrheitsgemäße Angaben zu machen, um die Tierversicherung nicht zu gefährden.

Man kann also klar erkennen, dass eine Hundehalterhaftpflicht eine sehr wichtige Tierversicherung darstellt, da sie alle Schäden, welche mit dem eigenen Vierbeiner, oder einem gegnerischen Vierbeiner regelt und damit eine Risikoabwälzung darstellt. Durch die gesetzlichen Regelungen wäre der Hundehalter verpflichtet, Schäden, welche der eigene Vierbeiner verursacht, selber zu zahlen, mit dieser Hundehaftpflicht kann man sich vor teuren Forderungen schützen und finanzielle Probleme dadurch vermeiden. Tipp - vor Abschluss der Versicherung prüfen, wie hoch die zu tragende Selbstbeteiligung ist, um bei kleineren Schäden nicht auf den Kosten sitzen zu bleiben. Im Zweifelsfalle sollte man eine Hundehaftpflicht mit niedriger / keiner Selbstbeteiligung wählen.

Tarifrechner
Schadensfreiheitsklasse
Preisvorteil
Rundumschutz
Kundenwuensche
Preisvorteil
ohne Anmeldung
Bagatellschaden
Billigungsklausel
Einzelfahrerrabatt
Schufascore
Folgepraemienverzug
GAP Deckung
Marderbiss
Nachhaftung
Schadenrueckkauf
Deckungssumme
Schadensrabattuebertragung
Versicherungsnehmer
guenstige Haftpflicht mit Kasko
Hauptuntersuchung
Fahrzeugschein
Kurzkennzeichen
Glasschaden
Obliegenheiten
Hoechstmass an Versicherungsschutz
Zahlt die Hundehalterhaftplicht bei Schäden
Wenn eine andere Autoversicherung günstiger ist
Schadensfreiheitsklasse



Autoversicherung

Partner